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Keine Mieterhoehung Ueber Mietspiegel Was Das Fuer Muenchens Mieter Bedeutet

Keine Mieterhöhung über Mietspiegel - Was das für Münchens Mieter bedeutet

München bleibt bezahlbar

Das Landgericht München I hat entschieden, dass Mieterhöhungen, die über die Anpassung der Miete aufgrund des Mietspiegels hinausgehen, unzulässig sind. Die Inflation sei kein Grund für außerordentliche Zuschläge auf den Mietpreis, erklärten die Richter. Damit bleibt München eine der bezahlbarsten Großstädte in Deutschland.

Mieter schützen sich vor Willkür

Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für die Münchner Mieter. In der Vergangenheit hatten sich viele Vermieter die hohe Inflation zum Anlass genommen, überhöhte Mieterhöhungen zu verlangen. Das Landgericht hat diesen Praktiken nun einen Riegel vorgeschoben. Künftig können sich Mieter darauf verlassen, dass ihre Miete nur noch im Rahmen des Mietspiegels angepasst wird.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts München I ist eine gute Nachricht für alle Münchner Mieter. Es schützt sie vor willkürlichen Mieterhöhungen und sorgt dafür, dass München eine bezahlbare Stadt bleibt.


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